Abrechnung/Kosten

Die Kosten für den ausführlichen Ersttermin über 1 1/2 Stunden sowie den erstmaligen zusätzlichen Aufwand der Auswertung des Anamnesebogens und die Nachbereitung des individuellen Therapieplans, sofern nötig, belaufen sich pauschal auf 150,00 Euro. Für Folgebehandlungen berechne ich einen Stundensatz von 120,00 Euro, die Abrechnung erfolgt entsprechend minutengenau.

Coaching und Gesprächstherapien können separat vereinbart werden und werden unabhängig abgerechnet. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, eine Gesprächsstunde zur Liegezeit bei einer Infusion zuzubuchen. Dies hat sich im Laufe der vielen Jahre oft als sehr hilfreich erwiesen. Sprechen Sie mich gerne an!

Kosten für die spezielle Behandlungsarten wie z.B. Infusionen, Colon-Hydro-Therapie, Oxyvenierung usw. hängen von den Anwendungen bzw. dem Aufwand an Material ab und werden mit Ihnen ausführlich beim Ersttermin besprochen und entsprechend berechnet.

Die Kostenübernahme der Behandlung bei Privat- oder Beihilfeversicherten hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Eine Übernahme aller Behandlungsverfahren, Behandlungs- und Arzneimittelkosten durch Ihre Versicherung ist nicht immer komplett gewährleistet. Bitte setzen Sie sich im Zweifelsfall entsprechend mit Ihrer Krankenkasse wegen der Kostenübernahme in Verbindung um die Kostenübernahme abzuklären.

Die gestellte Rechnung für Privat- und Zusatzversicherung im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker ist innerhalb von 7 Tagen zu begleichen, auch wenn die Rechnung nicht zu 100 % von der privaten Versicherung/Zusatzversicherung erstattet wird. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker von 1985

Für Selbstzahler und gesetzlich Versicherte gilt ebenso ein fester Honorarsatz pro Stunde von 120,00 Euro, der bar in der Praxis zu entrichten ist. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Normalfall die Kosten der Heilpraktiker nicht. Selbstverständlich erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung, die Sie gegebenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen können.

Sollten Sie einen Termin verschieben oder absagen müssen, bitte ich Sie, mich 48 Stunden davor zu informieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin eine Ausfallpauschale von 55,00 Euro bzw. bei länger eingeplanten Terminen als eine Stunde     60 % meines Honorars in Rechnung stelle.